Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich weiterhin an osteopathischen Behandlungen
Information für gesetzlich Versicherte
Einige gesetzliche Krankenkassen (z. B. die BKK Atlas Ahlmann) übernehmen einen Teil der anfallenden Kosten bei osteopathischen Behandlungen durch Heilpraktiker.
Ich bin Mitglied in einem anerkannten Osteopathischen Verband und habe die erforderliche 1.350 Ausbildungsstunden mit einer abschliessenden Diplomarbeit absolviert und bin bei den meisten Krankenkassen gelistet.
In den meisten Fällen brauchen Sie ein Privatrezept, ausgestellt durch einen Arzt, der diese osteopatischen Behandlungen empfiehlt, und zwar vor dem Behandlungsbeginn.
Anfallende Kosten pro Behandlung/ Zahlungsmodalitäten:
Angelehnt an die Empfehlungen unseres Verbandes erhebe ich für die Behandlungen je 110,00 € pro Termin. Sie bekommen eine Rechnung per Email zugeschickt. Die Rechnung ist dann fällig mit einer zweiwöchigen Zahlungsfrist. Eine Barzahlung ist i.d. Regel nicht möglich,
WICHTIG! Die vertraglichen Vereinbarungen*, die wir mit Ihnen treffen, sind UNABHÄNGIG von den Zahlungen und Modalitäten Ihrer Krankenkasse.
Eine aktuell geführte Internetliste der Bezuschussungen durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie HIER
Osteopathische Behandlungen werden durch Privatversicherungen im Allgemeinen voll erstattet.
Privatversicherte erhalten von mir eine Rechnungs nach der GebüH (Gebührenordung für Heilpraktiker) und diese Rechnungen sind im Regelfall voll erstattungsfähig.
Sollten einige Privatversicherteverträge eine volle Erstattung aufgrund des von Ihnen gewählten Tarifes nicht ermöglichen werde ich Sie darüber im Vorwege informieren.
*Gemäß des Behandlungsvertrages muss die Absage schriftlich erfolgen.
Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, müssen Sie den Termin zahlen, wenn
- Sie den Termin nicht weitergeben / keinen Ersatzpatienten benennen
- Wir den Termin nicht anderweitig belegen können
Montagstermine müssen bis freitags um 14:00 Uhr abgesagt werden.